Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,
Die weltweite Corona-Pandemie stellt uns und unsere Gesellschaft seit Monaten vor ungeahnte und ungewohnte Herausforderungen, die wir alle nur gemeinsam bewältigen können. Es ist unser oberstes Ziel, unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie unsere Mitarbeitenden durch konsequentes Umsetzen unseres Pandemieplans und eine engmaschige Neubewertung der geltenden Maßnahmen zu schützen.
Der Schutz der Risikogruppen steht für uns an erster Stelle, damit wir alle gut und vor allem gesund durch diese Krise kommen. Gleichzeitig behalten wir immer das Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner nach Geselligkeit, Aktivitäten und Nähe zu ihren Angehörigen im Blick.
Seniorinnen, Senioren und pflegebedürftige Menschen in unseren Einrichtungen sollen einen möglichst normalen Tagesablauf mit abwechslungsreichen Aktivitäten und Betreuungsangeboten erleben. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen soll ihre Lebensqualität so wenig eingeschränkt sein wie möglich. Daher entwickeln wir passende Betreuungsangebote, die unter den aktuellen Bedingungen stattfinden können.
Wir tun alles, um Ihre Besuche weiterhin zu ermöglichen, solange die individuelle Situation in den Einrichtungen und die Erlasse der Bundesländer dem nicht entgegenstehen. Dies macht es notwendig, die Situation jeden Tag aufs Neue zu bewerten und die Bedingungen, unter denen Besuche stattfinden können, laufend anzupassen.
Um Besuche bei Ihren Lieben zu ermöglichen und Risiken zu minimieren, bieten wir für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, für Mitarbeitende sowie BesucherInnen Schnelltests an. Dies gilt sowohl für Angehörige als auch für sogenannte externe Besucher wie z.B. notwendige Handwerker für nicht aufschiebbare Reparaturen.
Die nationale Teststrategie der Bundesregierung und die Einführung der Antigen-Schnelltests in Senioreneinrichtungen sind begrüßenswerte Maßnahmen. Unsere Hygienekonzepte liegen den Gesundheitsämtern vor, sind von diesen genehmigt und werden laufend aktuellen Erkenntnissen angepasst.
Die Durchführung der Tests kostet jedoch viel Zeit. Mit Vorbereitung und Nachbereitung dauert ein einzelner Test bis zu 20 Minuten. Diesen Zeitaufwand müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an anderer Stelle kompensieren. Da das Wohl unserer BewohnerInnen im Vordergrund steht, müssen wir daher Besuche regulieren und Besuchskorridore einrichten.
Besuchszeiten:
Mo.- So. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Besucher müssen sich telefonisch, mindestens einen Werktag vor dem geplanten Besuch, unter folgenden Telefonnummern anmelden: 03901 307 55-0.
Die Anmeldung kann zu folgenden Zeiten erfolgen:
Mo. – Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 14.00 Uhr
Ein Besuch und ein Betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermöglicht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachweist und die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 24 Stunden vor dem Besuch oder dem Betreten vorgenommen wurde. Die Pflicht zur Testung entfällt, wenn die Besucherin oder der Besucher über eine, den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsprechende, Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihr oder ihm vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in
der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff verfügt. Von der Testung befreit sind zudem Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, genesende Personen sowie Personen, welche glaubhaft machen, dass es medizinische Gründe gibt, welche einer Testung entgegenstehen.
Jeder Bewohner, jede Bewohnerin kann zeitgleich maximal fünf Besucher*Innen im Bewohnerzimmer bzw. in den ausgeschilderten Bereichen empfangen, wenn diese höchstens aus zwei Hausständen stammen. Kinder unter 14 Jahren bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Besucher/innen sind verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung einen bisher ungenutzten medizinischen, dreilagigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Neuaufnahmen während der Corona-Pandemie
Eine Neuaufnahme in unsere Einrichtung ist auch währen der Pandemie unter bestimmten Vorraussetzungen und der Einhaltung der Hygieneregeln möglich.
Bei neuaufgenommene Personen mit vollständigem Impfschutz seit mindestens 15 Tagen bzw. bereits genesene Personen ohne direkten Kontakt zu SARS-CoV-2-positiven Personen bzw. ohne COVID-19-Symptome hat vor der Aufnahme gemäß der nationalen Teststrategie ein Corona-Test zu erfolgen (bevorzugt PCR-Testung; wenn nicht zeitnah verfügbar, dann PoC-Antigen-Schnelltest).
Zudem muss für 14 Tage der Mindestabstand > 1,5 m zu nicht geimpften Bewohnerinnen bzw. Bewohnern beachtet bzw. ein Mund-Nasen-Schutz bei Kontakt zu anderen Personen getragen werden.
Neuaufgenommene Personen ohne Impfschutz und Personen die nicht als Genesene gelten sollten nach Möglichkeit bereits vor Aufnahme in die Einrichtung geimpft werden. Die Pflegeinrichtungen sind gehalten, den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen.