Coronahinweise

Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,

Die weltweite Corona-Pandemie stellt uns und unsere Gesellschaft seit Monaten vor ungeahnte und ungewohnte Herausforderungen, die wir alle nur gemeinsam bewältigen können. Es ist unser oberstes Ziel, unsere Bewohnerinnen und Bewohner sowie unsere Mitarbeitenden durch konsequentes Umsetzen unseres Pandemieplans und eine engmaschige Neubewertung der geltenden Maßnahmen zu schützen.

Der Schutz der Risikogruppen steht für uns an erster Stelle, damit wir alle gut und vor allem gesund durch diese Krise kommen. Gleichzeitig behalten wir immer das Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner nach Geselligkeit, Aktivitäten und Nähe zu ihren Angehörigen im Blick.

Seniorinnen, Senioren und pflegebedürftige Menschen in unseren Einrichtungen sollen einen möglichst normalen Tagesablauf mit abwechslungsreichen Aktivitäten und Betreuungsangeboten erleben. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen soll ihre Lebensqualität so wenig eingeschränkt sein wie möglich. Daher entwickeln wir passende Betreuungsangebote, die unter den aktuellen Bedingungen stattfinden können.

Wir tun alles, um Ihre Besuche weiterhin zu ermöglichen, solange die individuelle Situation in den Einrichtungen und die Erlasse der Bundesländer dem nicht entgegenstehen. Dies macht es notwendig, die Situation jeden Tag aufs Neue zu bewerten und die Bedingungen, unter denen Besuche stattfinden können, laufend anzupassen.

Um Besuche bei Ihren Lieben zu ermöglichen und Risiken zu minimieren, bieten wir für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, für Mitarbeitende sowie BesucherInnen Schnelltests an. Dies gilt sowohl für Angehörige als auch für sogenannte externe Besucher wie z.B. notwendige Handwerker für nicht aufschiebbare Reparaturen.

Die nationale Teststrategie der Bundesregierung und die Einführung der Antigen-Schnelltests in Senioreneinrichtungen sind begrüßenswerte Maßnahmen. Unsere Hygienekonzepte liegen den Gesundheitsämtern vor, sind von diesen genehmigt und werden laufend aktuellen Erkenntnissen angepasst.

Die Durchführung der Tests kostet jedoch viel Zeit. Mit Vorbereitung und Nachbereitung dauert ein einzelner Test bis zu 20 Minuten. Diesen Zeitaufwand müssen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an anderer Stelle kompensieren. Da das Wohl unserer BewohnerInnen im Vordergrund steht, müssen wir daher Besuche regulieren und Besuchskorridore einrichten.

Derzeit sind Besuche in den Zeiten von:

täglich 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Getestet werden alle Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels PoC-Antigen-Schnelltest bzw. beaufsichtigtem Selbsttest.Dies Regelung gilt auch für  externe Dienstleister welche die Einrichtung betreten und Dienstleistungen erbringen.

  1. Von der Testung befreit sind:

Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,

Geimpfte

genesende Personen

Personen, welche glaubhaft machen, dass es medizinische Gründe gibt, welche einer Testung entgegenstehen.

Besucher*Innen welche eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist bzw. über einen PCR-Test welcher nicht älter als 48 Stunden ist

Besucher*innen sowie externe Dienstleister haben sich vor ihren Besuch anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch.

Telefonnummer : 05845 -9886-0 in der Zeit von Mo.-Do. 08.00 -16.00 Uhr und Fr. von 08.00 – 13.00 Uhr

Neuaufnahmen während der Corona-Pandemie

Eine Neuaufnahme in unsere Einrichtung ist auch währen der Pandemie unter bestimmten Vorraussetzungen und der Einhaltung der Hygieneregeln möglich.

Bei neuaufgenommene Personen mit vollständigem Impfschutz seit mindestens 15 Tagen bzw. bereits genesene Personen ohne direkten Kontakt zu SARS-CoV-2-positiven Personen bzw. ohne COVID-19-Symptome hat vor der Aufnahme gemäß der nationalen Teststrategie ein Corona-Test zu erfolgen (bevorzugt PCR-Testung; wenn nicht zeitnah verfügbar, dann PoC-Antigen-Schnelltest).

Zudem muss für 14 Tage der Mindestabstand > 1,5 m zu nicht geimpften Bewohnerinnen bzw. Bewohnern beachtet bzw. ein Mund-Nasen-Schutz bei Kontakt zu anderen Personen getragen werden.

Neuaufgenommene Personen ohne Impfschutz und Personen die nicht als Genesene gelten sollten nach Möglichkeit bereits vor Aufnahme in die Einrichtung geimpft werden. Die Pflegeinrichtungen sind gehalten, den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen.